Gutachten zur Pflegebedarfsplanung vorgestellt

Wie hoch ist der Pflegebedarf im Rhein-Kreis Neuss?

23.12.2017

Wie hoch ist der Pflegebedarf im Rhein-Kreis Neuss?

Die neue Pflegebedarfsplanung im Rhein-Kreis Neuss nimmt Gestalt an. Aufgrund des reformierten Pflegerechtes in Bund und Ländern ist auch in Nordrhein-Westfalen eine neue Rechtslage entstanden. Durch die Pflegestärkungsgesetze II und III wurden weitreichende Veränderungen im gesamten Pflegebereich eingeführt. Bei der Umsetzung kann der Rhein-Kreis Neuss auf eine lange Tradition und damit große Erfahrung setzen. Bereits 1973 wurde im damaligen Kreis Grevenbroich eine Untersuchung beschlossen, die die Lebenslage, die Bedürfnisse und Ziele der älteren Generation ermitteln sollte. 1976 wurden nach Feststellen der Ergebnisse diese umgesetzt. Der Bericht, als „Silberner Plan“ bezeichnet, wurde zum Leitbild für die alte Politik im Rhein-Kreis Neuss. Die Arbeit wurde, stets wissenschaftlich begleitet, mehrere Male fortgeschrieben.

Die jetzt im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages am 7. Dezember 2017 vorgestellte Expertise wurde vom Institut für Wohnen und Stadtentwicklung – ALP-Hamburg erstellt und enthält u.a. eine umfassende Bestandsaufnahme der Pflege im Rhein-Kreis Neuss und die angesichts der zu erwartenden Entwicklung erforderlichen Bedarfe. Bereits die erste Beratung im Fachausschuss zeigte wie schwierig eine annähernd genaue Prognose zu treffen sein wird. Der Entwurf der Pflegebedarfsplanung wurde an die Kreistagsfraktionen zur Beratung überwiesen und wird anschließend im Fachausschuss weiter behandelt. Im Laufe des Jahres 2018 soll sie vom Kreistag beschlossen werden. Ein Schwerpunkt wird das Service-Wohnen sein. Diese alternativen Wohnformen, an denen die Kommission „Silberner Plan“ arbeitet, sollen in die Beratungen einbezogen werden.