Eine Analyse von Dr. Hans-Ulrich Klose

Pflegereform im Rhein-Kreis Neuss

19.07.2017

Pflegereform im Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss ist gut aufgestellt für den Vollzug des neuen Pflegerechts. Die Fortentwicklung der Pflegereform gehört zu den herausragenden sozialpolitischen Entscheidungen von Bundesregierung und Bundestag in dieser Wahlperiode, ein besonderes Verdienst von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für Einrichtungen der Altenpflege gesetzt.

Der Rhein-Kreis Neuss hat die Konsequenzen gezogen. Die Kreisverwaltung hat in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 18. Mai 2017 in einem fundierten Tätigkeitsbericht die Lage der Altenhilfe dargestellt und die künftigen Ziele formuliert. Sie entsprechen in vielen Teilen der bisherigen sozialpolitischen Wirklichkeit im Rhein-Kreis Neuss, seit mehr als vier Jahrzehnten im „Silbernen Plan“ dokumentiert. Die Qualität der stationären Betreuung steht auf einem hohen Niveau.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke schreibt dazu in einer Botschaft: „Der Rhein-Kreis Neuss hat als WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) die Aufgabe die Einhaltung der gesetzlichen Standards zu überprüfen. Dazu gehören unangemeldete Routine-Kontrollen ebenso wie anlassbezogene Überprüfungen, wobei je nach Bedarf auch unabhängige Sachverständige einbezogen werden. Neben diesen Instrumenten wird die Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Angehörigen und Betreuer sowie des Einrichtungspersonals und der Betreiber immer wichtiger. Hier geht es zum Beispiel um Fragen der Pflegequalität, bauliche Voraussetzungen oder auch Mitwirkungsrechte.

Die Belange der Seniorinnen und Senioren wie auch der Menschen mit Behinderung sind immer auch schon ein Thema, dem sich Kreistag und Kreisverwaltung mit Nachdruck gewidmet haben. Dies kommt auch im vorliegenden Bericht über die vielfältige Arbeit der WTG-Behörde zum Ausdruck. Dieser Überblick über die Tätigkeiten in den Jahren 2015 und 2016 steht daher nicht nur für Transparenz, er steht auch dafür, dass hilfsbedürftige Menschen auf eine gute Versorgungsqualität im Rhein-Kreis Neuss zählen können.“

Die Qualität der stationären Pflege wird im erheblichen Maße von der Heimaufsicht bestimmt. Diese Erkenntnis hat den Sozial-und Gesundheitsausschuss schon Ende der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts veranlasst, auf eine konsequente Heimaufsicht zu drängen, was dann auch umgesetzt wurde. Heute heißt es nicht mehr „Heimaufsicht“  sondern „WTG-Behörde“.

Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses, Dr. Hans-Ulrich Klose, findet es ermutigend, dass aus der hiesigen, jahrzehntelangen Sozialarbeit auch die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst wurde. Allerdings sei es unverständlich warum eine inhaltlich verständliche Sprache durch eine blutleere, abstrakte Begriffs- und bürokratische Sprachformung ersetzt wurde. Aus „Heim“ wurde „Einrichtung“, aus „Heimaufsicht“ „WTG-Behörde“, aus „Bewohner“ „Nutzer“. Das in einer Zeit, in der die Gesellschaft immer vernehmlicher auf Transparent und Bürgernähe hinweist.