Bundesmittel für Flüchtlingshilfen müssen vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden

Markert verbucht Selbstverständlichkeiten als eigenen politischen Erfolg

22.06.2015

Markert verbucht Selbstverständlichkeiten als eigenen politischen Erfolg

Medienberichten war zu entnehmen, dass der grüne Landtags- und Kreistagsabgeordnete Hans Christian Markert die rot-grüne Landesregierung dafür lobt, dass sie die neuesten Bundesmittel für Flüchtlingshilfe in voller Höhe an die Kommunen weiterleiten wird.

Dazu erklärt Dieter W. Welsink, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Kreistag: „Die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für Flüchtlingshilfe an die Kommunen sollte eigentliche eine Selbstverständlichkeit sein. Bei der ersten Sofort-Hilfe des Bundes hat die Landesregierung die Mittel in Höhe von 108 Millionen Euro jedoch nicht vollständig an die Kommunen weitergeleitet, sondern nur zur Hälfte. Vor dem Hintergrund dieser enttäuschenden Erfahrung hat Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zu Recht gefordert, dass die weiteren Hilfszahlungen des Bundes nun ohne Abzüge bei unseren Städten und Gemeinden ankommen müssen. Unsere Kommunen brauchen dringend weitere finanzielle Unterstützungen und dürfen nicht weiter unter den „klebrigen Händen“ der rot-grünen Landesregierung leiden.“

Welsink ergänzt: „Wenn Hans Christian Markert nun die vollständige Weiterleitung der neuesten Bundesmittel an die Kommunen begrüßt, dann verbucht er Selbstverständlichkeiten als eigenen politischen Erfolg. Unklar bleibt, für welche politische Leistung er sich feiern lassen möchte. Als CDU würden wir es begrüßen, wenn er sich als Landtagsabgeordneter aus dem Rhein-Kreis Neuss dafür einsetzt, dass die rund 50 Mio. Euro, die die rot-grüne Landesregierung aus dem ersten Hilfspaket des Bundes einbehalten hat, nachträglich an unsere Städte und Gemeinden ausbezahlt werden. Gegenüber der von ihm getragenen Landesregierung zählen nun Taten, nicht bloße Worte.“