LVR: Große Koalition von CDU und SPD beschließt Sonderrückzahlung an die Städte und Kreise im Rheinland

11,8 Millionen für den Rhein-Kreis Neuss

06.03.2017

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat in den zurückliegenden Jahren aufgrund einer Klage der Stadt Köln eine Rückstellung bilden müssen. Strittig war die Zuständigkeit für die Kosten der sogenannten Integrationshelfer in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Gebiet des LVR. Nachdem die Stadt Köln ihre Klage zurückgezogen hat, haben die Fraktionen von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland nun entschieden, den Städten und Kreisen, die mit ihren Landschaftsverbands-Umlagebeiträgen diese Risikovorsorge teilweise mitfinanziert haben, 275 Millionen Euro zurückzuerstatten.

„Dies bedeutet für unseren Rhein-Kreis Neuss eine Rückerstattung in Höhe von 11,8 Millionen Euro“, erläutert Dr. Gert Ammermann, CDU-Kreistagsabgeordneter und Vorsitzender des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland. Gemeinsam mit Ammermann hatten sich auch die SPD-Kreistagsabgeordnete und Stellvertretende Vorsitzende der Landschaftsversammlung, Gertrud Servos, und Landrat Hans Jürgen Petrauschke für die Rückzahlung stark gemacht, die nicht zuletzt vor dem Hintergrund des strikten Haushaltskonsolidierungskurses von CDU und SPD beim LVR möglich geworden ist.

Landrat Petrauschke freut sich über die LVR-Entscheidung zur Rückzahlung, die rechtlich nicht verpflichtend ist, als „deutliche Entlastung für die gesamte kommunale Familie im Rheinland“. Beide Fraktionen – CDU und SPD – erklären, dass nach Beschluss in einer eigens dafür anzusetzenden Sondersitzung des Landschaftsausschusses des LVR die Umsetzung der Rückzahlung an die Mitgliedskörperschaften schnellstmöglich stattfinden soll, auf jeden Fall noch im ersten Halbjahr 2017.